Verhinderungspflege

Jede Person, die andere pflegt, benötigt auch Zeit für sich selbst. Nehmen Sie sich diese Zeit!

Wir übernehmen die pflegerische Versorgung Ihrer Angehörigen, während Sie sich verdiente Freizeiten schaffen und neue Kraft für Ihre aufopferungsvolle Pflege tanken. Dieses Angebot können Sie wiederkehrend nutzen oder auch am Stück.

Kurzum zusammengefasst:

  • Ist eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege (derzeit bis zu 1612 Euro pro Jahr).
  • Die Verhinderungspflege kann 42 Tage pro Jahr beansprucht werden.
  • Man kann die Kosten rückwirkend erstattet bekommen.
  • Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weiter bezahlt
  • Man benötigt mind. Pflegegrad 2, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben

Dieser Leistungsbetrag kann auch in Kombination mit anderen Leistungen genutzt werden (beispielsweise Kurzzeitpflegebudget).

Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die bis zum zweiten Grade mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind oder mit dieser in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Anwendungen der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes nicht übersteigen.

Wir beraten Sie gern zu diesem Thema!