Entlastungsleistungen §45

Pflegende Angehörige und Pflegepersonen sollen durch zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung entlastet und der Verbleib der zu betreuenden Menschen in der häuslichen Umgebung gesichert werden. Der berechtigte Personenkreis verfügt pro Monat über einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.

Werden die Mittel im Kalenderjahr nicht vollständig ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einsetzbar für:

Angebote zur Unterstützung im Alltag im Rahmen der Betreuung, der beratenden Unterstützung oder bei der Haushaltsführung.