Pflegegrade

Auf Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellt ein(e) GutachterIn des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) bzw. der privaten Versicherung (Medicproof) einen der nachfolgenden Pflegegrade fest:

PFLEGEGRAD 1:
geringe Beeinträchtigung

PFLEGEGRAD 2:
erhebliche Beeinträchtigung

PFLEGEGRAD 3:
schwere Beeinträchtigung

PFLEGEGRAD 4:
schwerste Beeinträchtigung

PFLEGEGRAD 5:
schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung