Das Bayerische Landespflegegeld

Die Staatsregierung Bayern hat zur finanziellen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen in Bayern das so genannte Landespflegegeld eingeführt.

Alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern haben Anspruch auf die Auszahlung von 1000 Euro einmal jährlich.

Anträge für das Landespflegegeld und weiterführende Informationen stehen ab sofort bereit im Internet unter www.landespflegegeld.bayern.de und bei:

  • Finanzämtern
  • Landratsämtern
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales

Folgende Formulare schicken Sie per Post an die Landespflegegeldstelle, 81050 München:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Kopie des Bescheids über die Feststellung des Pflegegrades
  • Bei Pflegebedürftigen mit einem gesetzlichen Vertreter: Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht in Kopie

Der Antrag muss bis spätestens zum 31. Dezember eines jeden Jahres bei der Landespflegegeldstelle eingereicht werden. Für das laufende Pflegegeldjahr ist dies 31. Dezember 2018.

Sie können das Geld beliebig einsetzen! Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie damit etwas Wichtiges finanzieren oder sich einfach eine Freude machen!

Fragen Sie bei uns nach, wir steuern Ihnen gerne Ideen dazu bei, wie Sie sich etwas Gutes tun können.

Wir freuen uns mit Ihnen über das Landespflegegeld der Staatsregierung Bayern!